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Die wichtigsten Weiterbildungen für Pflegefachkräfte im Überblick

Von ViGenoTEAM, 6. November 2019
Wissenswertes
Die wichtigsten Weiterbildungen für Pflegefachkräfte im Überblick

Die wichtigsten Weiterbildungen für Pflegefachkräfte im Überblick

Gerade in der Pflege ist die Motivation für eine Weiterbildung oft die, sich besser um Patienten kümmern zu können. Aber auch neue Aufgabengebiete und technischer Fortschritt machen eine zusätzliche oder weitere Qualifikation erforderlich, vor allem, da vom Gesetzgeber gefordert ist, dass die Versorgung immer nach dem neustem anerkannten Stand der Medizin zu erfolgen hat. Um das gewährleisten zu können, führt kein Weg an einer Fort- oder Weiterbildung vorbei.

Gründe für eine Weiterbildung

Zusammengefasst werden können die Motive für eine Weiterbildung wie folgt:

-    Auffrischen und Erhalten von Wissen und beruflichen Fähigkeiten
-    Erweitern der eigenen Fähigkeiten und Kenntnisse
-    Anpassen an neue Entwicklungen und veränderte Arbeitsbedingungen
-    Aufsteigen in leitende Positionen

Auffrischungskurse dienen dazu, bereits erworbenes Wissen zu reaktivieren und zu vertiefen. Zusätzlich werden die neusten politischen und rechtlichen Entwicklungen vorgestellt, die für den jeweiligen Kurs relevant sind. Neben dem Vermitteln von Wissen sind praktische Übungen ein wichtiger Bestandteil eines Refresherkurses. Der Austausch mit Kollegen aus anderen Einrichtungen ist ebenfalls ein wertvoller Zugewinn. Als Zulassungsvoraussetzung für einen solchen Kurs dient natürlich der Nachweis, dass eine entsprechende Tätigkeit ausgeübt wird. Die Dauer solcher Kurse ist relativ kurz und erfordert meist die Anwesenheit des Teilnehmers.

In der Pflege sind die Expertenstandards ein wichtiges Thema im Qualitätsmanagement, da sie Ziele und Maßnahmen in der Versorgung definieren. Neun Expertenstandards gibt es zur Zeit:

-    Expertenstandard zur Förderung der Harnkontinenz in der Pflege
-    Expertenstandard zur Dekubitusprophylaxe in der Pflege
-    Expertenstandard zur Pflege von Menschen mit chronischen Wunden
-    Expertenstandard im Schmerzmanagement in der Pflege
-    Expertenstandard Ernährungsmanagement in der Pflege
-    Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege
-    Expertenstandard Beziehungsgestaltung in der Pflege von Menschen mit Demenz

Entsprechend können sich Pflegefachkräfte Wissen über die Expertenstandards aneignen, diese Kurse haben einen vergleichsweise geringen Zeitaufwand und erfordern teilweise nur erste Erfahrungen in der Pflege, sind z.B. auch für Azubis geeignet.

Weiterbildungen zur Fachkraft

Einen großen Bereich in der Weiterbildung Pflege sind die wesentlich umfangreicheren Weiterbildungen zur Fachkraft. Für das Absolvieren einer solchen Weiterbildung ist eine Ausbildung zum Alten-, Gesundheits- oder Krankenpfleger erforderlich. Als Fachkraft erschließt man sich ein neues Aufgabengebiet, dass zumeist mit mehr Verantwortung einhergeht, und neben fachlichen Kenntnissen auch betriebswirtschaftliche Aspekte umfasst. Beispiele für eine solche Weiterbildung sind die Fachkraft für Leitungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen und die Fachkraft für Geriatrie, Rehabilitation und Gerontopsychiatrie.

Pflegeberater nach § 45 SGB XI und § 7a SGB XI

Nach § 7a SGB XI gibt es einen Rechtsanspruch auf eine Pflegeberatung. Der Pflegeberater ermittelt den persönliche Bedarf nach Hilfe und Betreuung eines Pflegebedürftigen, erfasst sozialrechtliche Ansprüche  und berät in allen Fragen zum Thema Pflege.

In § 45 SGB XI ist hingegen auch der Bedarf pflegender Angehörige nach Unterstützung geregelt. Auch hier gibt es eine spezialisierte Fortbildung zum Case Management inkl. Pflegeberatung. Das Case Management richtet sich jedoch in erster Linie  auf die Beratung und Schulung von pflegenden Angehörigen. Diese verfügen größtenteils über keinerlei fachlichen Kenntnisse, und sind daher in besonderem Maße angewiesen auf die Beratung durch einen Case Manager. Da ca. 70% der Pflegebedürftigen von Angehörigen oder Ehrenamtlichen gepflegt werden, ist der Bedarf nach Schulung und Beratung immens.

Abschließend noch der Hinweis auf Weiterbildungsangebote für Führungspositionen, z.B. in der Heimleitung oder Studienangebote mit den Abschlüssen Bachelor oder Master. Diese stehen jedoch nicht nur Pflegefachkräften offen, sondern auch kaufmännischen Berufen oder Verwaltungsangestellten offen.

Bildquellen
Bild: pixabay.com © truthseeker08 (CC0-Lizenz)

 

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