Menschenrechte
von Ina Maria von Ohr -
In den Länderverfassungen und den in der Charta der Nationen festgeschriebenen Rechten bleiben wesentliche Teile der geschöpften Rechte der Menschen unerwähnt. Es wird im Wesentlichen auf Freiheitsrechte, einige Unversehrtheitsrechte, sogenannte Familienrechte, Bildungsrechte und Staatszugehörigkeitsrechte abgestellt. Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wird beispielhaft in Artikel 7 ein Recht des Staates auf Ausübung der Aufsicht über das Schulwesen unter den Grundrechten aufgeführt. Dies ist kein Grundrecht eines Menschen und erst recht kein Menschenrecht. Hier herrscht vielleicht eine gewisse Begriffsverwirrung.